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Leichte Sprache auf öffentlichen Webseiten

Öffentliche Stellen des Bundes sind nach § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, zentrale Informationen auf ihren Websites auch in Leichter Sprache bereitzustellen. Um sie bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe zu unterstützen, hat der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) die Handreichung „Leichte Sprache auf Websites“ veröffentlicht.

Vom Gesetz zur Umsetzung

Die Handreichung bietet praktische Orientierung und zeigt, wie öffentliche Stellen und Organisationen die gesetzlichen Anforderungen zielgruppengerecht umsetzen können. Hier geht es direkt zum Text:

Gemeinsam für mehr Barrierefreiheit

Wir freuen uns besonders, dass die Erkenntnisse aus #LeichtOnline sowie unsere Erfahrungen aus dem Büro für Leichte Sprache in die Entwicklung der Handreichung eingeflossen sind. Erarbeitet wurde sie in der Arbeitsgruppe „Menschen mit Lernbehinderungen“ unter der Leitung von Britt Jensen und Susanne Zornow. Sadeg Borati hat seine Perspektive als Internetnutzer mit Lernbehinderung eingebracht.

Wir danken der BFIT Bund und allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, die digitale Barrierefreiheit in Deutschland weiter zu stärken und auszubauen.

Neue Tipps für Leichte Sprache auf Webseiten

Darum geht es

Behörden in Deutschland müssen wichtige Informationen auch in Leichter Sprache anbieten.

So können mehr Menschen die Informationen verstehen.

Das steht in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Kurz: BGG

Das Gesetz gilt auch für Informationen im Internet.

Dafür gibt es jetzt neue Tipps und Informationen.

Der Info-Text heißt:

Leichte Sprache auf Webseiten

Was steht in dem Info-Text?

Im Text stehen Tipps zu Leichter Sprache auf Internet-Seiten.

Zum Beispiel:

  • Wie Behörden die Regeln gut umsetzen können.
  • Wie Internet-Seiten Informationen in Leichter Sprache zeigen können.

Wo finde ich den Info-Text?

Sie können den Text im Internet lesen.

Internet-Seite: www.bfit-bund.de 

Wichtig: Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Dieser Text ist von einer Arbeitsgruppe.

Die Arbeitsgruppe ist zum Thema: Menschen mit Lernbehinderungen

Britt Jensen und Susanne Zornow leiten die Arbeitsgruppe.

Sadeg Borati bringt seine Erfahrungen ein.

Er nutzt selbst das Internet als Mensch mit Lern-Behinderung.

Die Arbeitsgruppe gehört zu einer Überwachungsstelle.
Der ganze Name ist: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik.
Wir sagen kurz: BFIT-Bund

Die BFIT-Bund gibt es seit 2019.
Sie überwacht,
ob Behörden die Gesetze für barrierefreies Internet einhalten.
Die BFIT-Bund arbeitet mit Expertinnen und Experten zusammen.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Fachleute aus der Forschung
  • Mitarbeiter aus Firmen und Behörden

Infos zum Text:
Dieser Text ist mit einer KI erstellt:
ChatGPT 4.0, Custom-GPT: Leichte Sprache LHHH

Ein Mensch hat den Text verbessert.