Im Bundes-Teilhabe-Gesetz (kurz: BTHG) stehen neue Regeln für Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Ab 1. Januar 2020 treten einige der Änderungen in Kraft, so dass sich zur Zeit viele Menschen vorbereiten: Menschen mit Behinderung, Ihre Angehörigen und Betreuer aber auch die Behörden. Die meisten Menschen finden Themen wie Gesetze und Verwaltungsverfahren schwierig – Leichte Sprache kann hier weiterhelfen.
In Leichter Sprache: Änderungen für Menschen in Wohngruppen
Eine Änderung betrifft die Leistungen der stationären Eingliederungshilfe – also Menschen, die in Wohngruppen leben. Ihre Leistungen werden neu berechnet und die Menschen mit Behinderung können jetzt selbst entscheiden, an wen das Geld ab 1. Januar überwiesen wird. Die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat zu diesem Thema einen Brief in Leichte Sprache übersetzen lassen:
- Direkt zur Leichten Sprache: Für Menschen in Wohn-Gruppen: Infos zum Bundes-Teilhabe-Gesetz (PDF)
- Zur Themenseite: Stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Änderungen bei der Leistung ab 1. Januar 2020