Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Handyvertrag, Zeitungsabo…

Wir alle brauchen im Alltag Verträge und die meisten Menschen finden sie sehr schwierig. Für Menschen mit einer Lernbehinderung bedeutet die Sprache in Verträgen ein Hindernis, das sie alleine nicht überwinden können. Im schlechtesten Fall unterschreiben sie etwas, was sie nicht lesen oder verstehen können.

Verträge in Leichter Sprache: Geht das?

Ja, das geht! In der Regel ist Leichte Sprache nicht rechtssicher. Aber es gibt trotzdem immer die Möglichkeit, den Inhalt eines Vertrags zusätzlich in Leichter Sprache zusammenzufassen. Auf diese Weise haben die Menschen wenigstens eine Idee dazu, was sie in schwerer Sprache unterschreiben – keine Ideallösung, aber ein erster Kompromiss zwischen Barrierefreiheit und Rechtssicherheit.

Auch in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen kommen ständig Verträge zustande – zum Beispiel in der Werkstatt, in Wohnangeboten und in der ambulanten Betreuung. Und im Sinne einer guten Zusammenarbeit ist es hier besonders wichtig, dass alle Vertragspartner ihre Rechte und Pflichten kennen, denn man kann die Regeln nur einhalten, wenn man sie auch verstehen kann.

Betreuungsvertrag in Leichter Sprache

Die Lebenshilfe Hamburg hat einen ambulanten Betreuungsdienst und einen Betreuungsvertrag in Leichter Sprache – eine schwere Version gibt es nicht. Mit diesem Dokument beginnt jede neue Betreuung: Klient*in und Betreuer*in gehen den Vertrag zusammen durch und legen damit den Grundstein für ihre Zusammenarbeit. Hier können Sie ihn lesen:

LHHH_Betreuungsvertrag_LeichteSprache